Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Wir geben allen Kauf- / Mietinteressenten aber ausreichend Zeit, die gemachten Angaben zu überprüfen.
Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.
Die Besichtigungen der von uns angebotenen Objekte dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns erfolgen. Vor Eintritt in direkte Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Beteiligten sind wir zu benachrichtigen. Die Annahme unserer Maklerdienste, die Auswertung von uns gegebener Objekthinweise und Adressen, sowie weiterer Dienste jeglicher Art führen zum Abschluss eines Maklervertrages mit unserem Unternehmen
Ein Maklervertrag mit Ihnen entsteht nicht, wenn wir bereits vom Verkäufer / Besteller beauftragt sind. Für den Maklerdienst stellen wir Ihnen nach Beurkundung des Objektes eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,5 – 5% des Kaufpreises in Rechnung. Die Vermittlungsprovision zzgl. Mehrwertsteuer wird dem Käufer bzw. Besteller von der Firma IBRACEL Immobilien in Rechnung gestellt. Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Bei Beauftragung durch den Eigentümer eine Provision in Höhe von 2 Kaltmieten vom Eigentümer; bei Beauftragung durch den Mieter eine Provision von 2 Kaltmieten vom Mieter.
Alle Vereinbarungen oder Zusagen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden sind unwirksam.
Wir weisen den Käufer darauf hin, dass durch den Eigentumsübergang selbst genutzter gebrauchter Ein- bzw. Zweifamilienhäuser für den Erwerber eine Zwei-Jahres-Frist ausgelöst werden kann, in der unter Umständen die Heizungsanlage, nicht isolierte Heizungsrohre und Armaturen sowie nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken an den Standard der Energieeinsparverordnung angepasst werden müssen.
Bei Baugrundstücken garantieren wir die Bebaubarkeit nur gemäß der gültigen Satzung der bestehenden Bebauungspläne mit der Einschränkung, dass dieses nur abschließend sichergestellt werden kann durch eine vom Kaufinteressenten zu stellende Bauvoranfrage oder eine vom Käufer zu erlangende Baugenehmigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und werden bei Annahme durch den Käufer provisionspflichtig zu Lasten des Käufers gemäß den vorstehend genannten Geschäftsbedingungen.
IBRACEL Immobilien, September 2018